[20.04.2022]
Mitgliedschaft
Satzung der WBG "Oberes Vogtland"
Jeder der die Satzung der Wohnungsgenossenschaft "Oberes Vogtland" eG Adorf in der jeweils gültigen Fassung anerkennt, kann Mitglied werden.
Bei Personen, die unter 18 Jahre alt sind, ist die Beitrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Bei Eintritt in die Genossenschaft zeichnen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 Euro (Pflichtanteil). Bei der Übernahme einer Wohnung sind weitere vier Anteile (gesamt: 775,00 Euro) zu zeichnen.
Eine Kaution muss nicht gezahlt werden.
Soll bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses der Wohnung auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft enden, ist hierfür eine separate Kündigung der Anteile notwendig.
Jeder der die Satzung der Wohnungsgenossenschaft "Oberes Vogtland" eG Adorf in der jeweils gültigen Fassung anerkennt, kann Mitglied werden.
Bei Personen, die unter 18 Jahre alt sind, ist die Beitrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Bei Eintritt in die Genossenschaft zeichnen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 Euro (Pflichtanteil). Bei der Übernahme einer Wohnung sind weitere vier Anteile (gesamt: 775,00 Euro) zu zeichnen.
Eine Kaution muss nicht gezahlt werden.
Soll bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses der Wohnung auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft enden, ist hierfür eine separate Kündigung der Anteile notwendig.