[18.04.2022]
Information zur Meldepflicht
Zum 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Es beinhaltet u.a. folgende Festlegung:
Wer eine Wohnung bezieht hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu erhalten die Mieter von uns eine Wohnungsgeberbescheinigung, welche der Meldebehörde vorzulegen ist.
Es beinhaltet u.a. folgende Festlegung:
Wer eine Wohnung bezieht hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu erhalten die Mieter von uns eine Wohnungsgeberbescheinigung, welche der Meldebehörde vorzulegen ist.